Barrierefreiheit

Unser Engagement für digitale Teilhabe

Die Aschert & Bohrmann GmbH setzt sich aktiv für eine inklusive und barrierefreie digitale Umgebung ein. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten – einen gleichberechtigten und einfachen Zugang zu unseren Online-Angeboten zu ermöglichen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und mobile Anwendungen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – auch für Personen mit Einschränkungen in den Bereichen Sehen, Hören, Motorik oder Kognition.

Umsetzung der Barrierefreiheit

Unsere Website orientiert sich an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Folgende Maßnahmen setzen wir um:

  • Klare und nachvollziehbare Seitenstruktur
  • Volle Bedienbarkeit per Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder und grafische Inhalte
  • Ausreichende Farbkontraste und flexible Schriftgrößen
  • Kompatibilität mit gängigen Screenreadern
  • Texte in möglichst verständlicher Sprache

Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei. Das bedeutet, dass die Anforderungen der WCAG 2.1 (AA) überwiegend, aber noch nicht vollständig erfüllt sind.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung, durchgeführt mit Unterstützung von automatisierten Prüfwerkzeugen sowie manuellen Tests einzelner Seitenbereiche.

Als alternativer Bewerbungsweg steht folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Per E-Mail: Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung an: recruiting@aschert-bohrmann.de

Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:
barrierefreiheit@aschert-bohrmann.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu prüfen und zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle gemäß § 13 BFSG wenden:
BFIT-Bund – Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik
www.bfit-bund.de

Stand der Erklärung: Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt 2025 aktualisiert. Eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Barrierefreiheit erfolgt im Rahmen unserer internen Qualitätssicherung.